Erstinformation / Statusbezogene Information
Ihr Vermittler/Berater:
Jung, DMS & Cie. Pool GmbH
Söhnleinstraße 8
65201 Wiesbaden
T: 0611 3353-500
F: 0611 3353-350
info@jungdms.de
www.jungdms.de
Informationen zur Registrierung
Versicherungsmakler gem. § 34d Abs. 1 Nr. 2 GewO
Versicherungsvermittlerregister-Nr.: D-7MG2-FKTJA-05
Erlaubnisbehörde:
Industrie und Handelskammer Wiesbaden
Wilhelmstraße 24-26, 65183 Wiesbaden
T: 0611 1500-0
F: 0611 1500-222
info@wiesbaden.ihk.de
www.ihk-wiesbaden.de
Finanzanlagenvermittler gem. § 34f Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GewO
Finanzanlagenvermittlerregister-Nr : D-F-179-VNCM-38
Erlaubnisbehörde: Industrie und Handelskammer Wiesbaden
Wilhelmstraße 24-26, 65183 Wiesbaden
T: 0611 1500-0
F: 0611 1500-222
info@wiesbaden.ihk.de
www.ihk-wiesbaden.de
Immobiliardarlehensvermittler gem. § 34i Abs. 1 S. 1 GewO
Immobiliardarlehensvermittlerregister-Nr: D-W-179-DWMW-17
Erlaubnisbehörde:
Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden, Ordnungsamt Abt. Gewerbewesen
Alcide-de-Gasperi-Str. 1, 65197 Wiesbaden
T: 0611 31-8000
F: 0611 31-4942
gewerbemeldestelle@wiesbaden.de
Diese Angaben können Sie hier überprüfen:
Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29
10178 Berlin
T: +49 (0) 180 600 58 50 (Festnetzpreis 0,20 €; Mobil max. 0,60 € / Anruf)
F: +49 (0) 30 2 03 08 1000
www.vermittlerregister.info oder www.vermittlerregister.org
Weitere Registrierungen
Die Jung, DMS & Cie. Pool GmbH ist außerdem als Immobilienmaklerin gem. § 34c Abs. 1 Nr, 1 GewO und als Darlehensvermittlerin gem. § 34c Abs. 1 Nr, 1 GewO tätig. Zuständige Erlaubnisbehörde ist jeweils:
Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden, Ordnungsamt Abt. Gewerbewesen
Alcide-de-Gasperi-Str. 1, 65197 Wiesbaden
T: 0611 31-8000
F: 0611 31-4942
gewerbemeldestelle@wiesbaden.de
Information zur Versicherungsvermittlung:
JDC bietet Ihnen im Zusammenhang mit der Versicherungsvermittlung eine Beratung nach den gesetzlichen Vorschriften und eine Auswahl von Angeboten aus einer großen Anzahl von Produktpartnern.
JDC hält keine unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungen von mehr als 10% der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen. Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbaren oder unmittelbaren Beteiligungen von mehr als 10% am Versicherungsvermittler.
Für die Versicherungsvermittlung müssen Sie keine direkte Vergütung an JDC zahlen, sofern Sie dies nicht ausdrücklich anders mit uns vereinbart haben (z.B. bei der Vermittlung eines Nettotarifs). Die Vergütung für die Versicherungsvermittlung erfolgt im Falle einer erfolgreichen Policierung in Form einer Courtagezahlung des Produktgebers. Diese Vergütung ist bereits in der Versicherungsprämie enthalten. Über die Courtage hinaus erhält JDC keine weiteren monetären Zuwendungen im Zusammenhang mit der Versicherungsvermittlung. Neben der Vergütung können JDC jedoch ggfs. auch sog. nicht-monetäre Zuwendungen von Dritten wie z.B. Informationsmaterial, Schulungen usw. gewährt werden. Details hierzu können Sie auch der u.a. Interessenkonflikt-Policy entnehmen. Alle Zuwendungen dürfen als Vergütung angenommen und behalten werden. Ein Anspruch auf Herausgabe gem. §§ 667, 675 BGB (Geschäftsbesorgung) besteht nicht.
Informationen zur Immobiliardarlehensvermittlung
JDC ist nicht an einen oder mehrere Darlehensgeber gemäß § 655a Absatz 3 Satz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gebunden und nicht ausschließlich für einen oder mehrere Darlehensgeber tätig. Die JDC bietet Finanzierungsberatung und -vermittlung, Einholung von Personen- und Objektdaten zur Beurteilung der Umsetzungsmöglichkeit der Darlehensvergabe sowie Unterstützung bei Auswahl des Finanzierungspartners
Für unsere Leistungen entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, müssen Sie also kein zusätzliches Honorar oder Beratungsentgelt an uns zahlen. Die Vergütung der JDC für die Beratung oder Vermittlung erfolgt direkt vom jeweiligen Darlehensgeber und nur bei tatsächlich zustande gekommener Finanzierung. Die Zuwendungen erfolgen z.B. in Form von Abschlussprovisionen und/oder Anteilen an Zinszahlungen, Prämien oder Abschlussgebühren oder sonstigen geldwerten Vorteilen. Die Höhe der Zuwendungen bestimmt sich nach dem konkreten Finanzierungsumfang, der Art der Finanzierung und dem Darlehensgeber. Diese Vergütung beträgt je nach Auswahl des Produktanbieters und der auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittenen Finanzierungslösung zwischen 0 – max. 3,0% der Darlehenssumme.
Selbstverständlich ist dieser Betrag in dem ausgewiesenen Effektivzins bereits enthalten. Da JDC zum Zeitpunkt der Aushändigung dieses Dokuments das für Sie optimale Produkt noch nicht ermittelt hat, steht die genaue Höhe unserer Vergütung noch nicht fest. Den tatsächlichen Betrag der Vergütung finden Sie im ESIS-Merkblatt, das Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt vom Darlehensgeber ausgehändigt wird. Des Weiteren erhält JDC ggfs. von der Produktplattform eine Sonderprovision, abhängig von der im Kalenderjahr vermittelten Gesamt-Darlehenssumme. Ob und in welcher Höhe JDC ggfs. eine Sonderprovision erhält, steht zumZeitpunkt der Aushändigung dieses Dokuments noch nicht fest.
Informationen zur Finanzanlagenvermittlung
JDC ist kein Honorar-Finanzanlagenberater im Sinne des § 34h GewO. Sie müssen deshalb für eine Anlageberatung oder Vermittlung zu Finanzanlagen gem. § 34 f GewO kein Honorar oder ein sonstiges Beratungsentgelt unmittelbar an JDC zahlen, sofern Sie dies nicht ausdrücklich mit uns vereinbart haben. Die Vergütung der JDC für eine Anlageberatung oder -vermittlung erfolgt im Falle einer Transaktion (Order) durch Zuwendungen des Produktgebers/Vertragspartners aus den einmaligen und/oder laufenden Kosten der Transaktion bzw. des Produkts (Zuwendungen Dritter). Diese Zuwendungen dürfen von JDC als Vergütung angenommen und behalten werden. Ein Anspruch auf Herausgabe gem. §§ 667, 675 BGB (Geschäftsbesorgung) besteht nicht.
Einzelheiten zu den erhaltenen oder gewährten Zuwendungen können Sie den ex ante und ex post Kosteninformationen entnehmen. Vor jeder Ordererteilung erhalten Sie vorab (ex ante) eine Information über die Produkt- und Dienstleistungskosten, Zuwendungen an JDC sowie Fremdwährungskosten sowie eine Information über die anfänglichen, laufenden und Ausstiegskosten die Auswirkung der Gesamtkosten auf die Rendite. Sie erhalten außerdem während der gesamten Produktlebensdauer einmal jährlich eine konkrete Kosteninformation über die von Ihnen über JDC erworbenen Finanzanlagen.
JDC erbringt für Sie auf Wunsch Anlageberatungs- und Anlagevermittlungsleistungen zu Finanzanlagen. Der Beratungs- bzw. Vermittlungsvertrag kommt stillschweigend durch schlüssiges Verhalten der JDC und Ihnen zustande. Anlageberatung und Anlagevermittlung sind anlassbezogene, punktuell erbrachte Dienstleistungen, Die Pflichten der JDC enden automatisch:
- bei der Anlageberatung mit Ihrer negativen Anlageentscheidung bzw. bei einer positiven Anlageentscheidung mit der Entscheidung des Produktpartners zur Auftragsannahme/-ablehnung
- bei der Anlagevermittlung mit der Entscheidung des Produktpartners zur Auftragsannahme/-ablehnung.
JDC nimmt keine regelmäßige Überprüfung der Geeignetheit der von ihm empfohlenen oder vermittelten Finanzanlagen vor. Die fortlaufende Überwachung und etwaige Überprüfung der Anlagen obliegt ausschließlich Ihnen.
Kommunikationswege und -aufzeichnung bei der Finanzanlagevermittlung
Die Kommunikation zwischen Ihnen und JDC bei der Beratung oder Vermittlung zu Finanzanlagen kann ausschließlich im persönlichen Gespräch, telefonisch, auf dem Postweg, per Fax oder per Email erfolgen. Eine Kommunikation über soziale Medien (z.B. Facebook, Xing) sowie Nachrichtendienste (z.B. WhatsApp, Signal, Twitter, SMS usw.) ist ausgeschlossen.
Nach § 18a FinVermV ist JDC verpflichtet, alle Inhalte von Telefongesprächen und elektronischer Kommunikation (Fax, Email) mit Ihnen aufzuzeichnen, sobald sie sich auf die Beratung oder Vermittlung von Finanzanlagen beziehen. Dabei kommt es nicht drauf an, ob das Gespräch von Ihnen oder JDC veranlasst wurde. Die Aufzeichnung hat insbesondere die Teile zu umfassen, in denen die angebotene Anlageberatung oder Anlagevermittlung, die Risiken, die Ertragschancen oder die Ausgestaltung von bestimmten Finanzanlagen oder Gattungen von Finanzanlagen erörtert werden. Die Aufzeichnungspflicht gilt auch, wenn das Telefongespräch oder die elektronische Kommunikation nicht zum Abschluss eines solchen Geschäftes führt. Eine Kopie der Aufzeichnungen über diese Gespräche und Kommunikation werden Ihnen auf Anfrage über einen Zeitraum von 10 Jahren zur Verfügung gestellt.
Sie haben das Recht, der Aufzeichnung jederzeit zu widersprechen. Sofern Sie dies tun, dürfen wir für Sie jedoch keine telefonische oder mittels elektronischer Kommunikation veranlasste Anlageberatung oder Anlagevermittlung erbringen. Die Kommunikation beschränkt sich in diesem Fall ausschließlich auf die Kommunikationswege, zu denen Sie Ihre Zustimmung erteilt haben. Eine Kommunikation mit dem Berater im persönlichen Gespräch sowie auf dem Postweg ist immer möglich.
Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken und nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
Informationen zum Umgang von JDC mit Nachhaltigkeitsrisiken und den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren können Sie unserer Webseite www.easyrobi.de entnehmen.
Emittenten- und Anbieterangebot
Eine Liste der Emittenten und Anbieter, zu denen JDC Versicherungs- und Finanzanlagevermittlungsleistungen anbietet, können Sie der Webseite www.jungdms.de/unternehmen/anbieterliste entnehmen.
Beschwerdewege
Für den Fall, dass Sie als Kunde mit unseren Leistungen unzufrieden sind und sich beschweren möchten, können Sie jederzeit mit unserem Unternehmen über folgende Wege Kontakt aufnehmen:
- Per Email an folgende Adresse: Kundenbeschwerde@jungdms.de
- Über unser Online-Kontaktformular
- Per Brief an folgende Adresse:
JDC Group AG
Kundenbeschwerdemanagement/Rechtsabteilung
Söhnleinstr. 8
65201 Wiesbaden
Ab diesem Zeitpunkt steht Ihnen als Kunde ein zentraler Ansprechpartner für Ihre Beschwerde zur Verfügung. Für die Einreichung einer Beschwerde sowie deren Bearbeitung fallen keine Kosten oder Gebühren für Sie an.
Notwendige Angaben
Zur besseren Nachvollziehbarkeit sollte Sie Ihre Beschwerde immer in Textform einreichen. Die Kundenbeschwerde sollte außerdem folgende Angaben beinhalten:
- Name und Anschrift des Kunden
- Ggfs. Name Ihres zuständigen Vermittlers
- Genauer Zeitpunkt, wann das Ereignis, das zur Beschwerde führte, eingetreten ist.
- Die Bezeichnung des konkreten Produkts oder die Serviceleistung, auf die sich Ihre Unzufriedenheit bezieht.
- Die Darstellung des Beschwerdegrunds, d.h. eine detaillierte Ausführung und Beschreibung, warum Sie als Kunde mit dem von uns vermittelten, konkreten Produkt oder unseren Beratungs- oder Vermittlungs-leistungen unzufrieden sind.
- Erwerbs- oder Abschlussdatum des betroffenen Produkts
- Sonstige sachdienliche Informationen in Bezug auf Ihre Beschwerde wie z.B. Detailangaben zum Beratungs- oder Vermittlungsgespräch o.ä.
Prozessablauf
Um Interessenkonflikte zu vermeiden und eine objektive Untersuchung des Sachverhalts zu gewährleisten übernimmt die Prüfung und Bearbeitung der Beschwerde unser zentrales Beschwerdemanagement bei der JDC Group AG.
Nach Eingang der Beschwerde erhalten Sie von unserem Unternehmen unverzüglich eine schriftliche Eingangsbestätigung. Im Falle Ihrer anwaltlichen Vertretung wird aufgrund gängiger Praxis auf eine gesonderte Eingangsbestätigung an Ihren Anwalt verzichtet.
Auf jede Beschwerde werden wir grundsätzlich innerhalb einer Frist von zwei Kalenderwochen schriftlich antworten, wenn Sie und keine andere angemessene Bearbeitungsfrist gesetzt haben. Sollte im Einzelfall aufgrund erforderlicher umfassender Prüfungen diese Frist nicht eingehalten werden können, werden wir Ihnen eine Zwischeninformation über die Gründe der Verzögerung geben und Ihnen mitteilen, wann die Prüfung voraussichtlich abgeschlossen sein wird.
Nach einer fundierten Recherche unter Einbeziehung aller Parteien und der regulatorischen Vorgaben versuchen wir, eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung zu finden.
Sobald unsere Recherche abgeschlossen ist, erhalten Sie von uns ein Antwortschreiben, in dem wir Ihnen unser abschließendes Prüfungsergebnis mitteilen und Ihnen, soweit möglich, einen Lösungsvorschlag unterbreiten.
Alternative Streitbeilegung
Sofern im Falle einer Kundenbeschwerde ausnahmsweise keine einvernehmliche Lösung mit unserem Unternehmen gefunden werden kann, ist JDC bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Je nachdem welchem Leistungsbereich des Unternehmens die Beschwerde zuzuordnen ist, sind unterschiedliche Schlichtungsstellen zuständig.
Versicherungsvermittlung
Versicherungsombudsmann e. V. .
Postfach 080632, 1006 Berlin
T: 0800 36 96 000 (Inland), +49 30 20 60 58 99 (Ausland)
F: 0800 36 99 000 (Inland), +49 30 20 60 58 98 (Ausland)
beschwerde@versicherungsombudsmann.de
www.versicherungsombudsmann.de
Vermittlung einer privaten Krankenversicherung
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Glinkastraße 40, 10117 Berlin
T: 0800 25 50 444
F: 030 20 45 89 31
ombudsmann@pkv-ombudsmann.de
www.pkv-ombudsmann.de
Darlehensvermittlung
Deutschen Bundesbank
Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt
T: 069 23 88 19 07
F: 069 70 90 90 99 01
schlichtung@bundesbank.de
https://www.bundesbank.de/Navigation/DE/Service/Schlichtungsstelle/schlichtungsstelle.html
Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung
Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung
Postfach 10 14 24, 20009 Hamburg
T: 040 696508-90
F: 040 696508-91
kontakt@schlichtung-finanzberatung.de
www.schlichtung-finanzberatung.de
Informationen zur Online-Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattfom) bereit, die Sie unter ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.
Bitte beachten Sie, dass eine Schlichtung erst angerufen werden kann, wenn die Beschwerde gegenüber unserem Unternehmen mitgeteilt wurde und von uns entweder zurückgewiesen oder aber seit mehr als 2 Monaten nicht bearbeitet wurde.
Daneben haben sowohl Verbraucher als auch Nichtverbraucher die Möglichkeit einer Klage vor dem zuständigen Zivilgericht.
Weitere Adressen von Schlichtungsstellen und Möglichkeiten der außergerichtlichen Streitbeilegung erhalten Sie bei:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin)
Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn
www.bafin.de